Der richtige Bestatter
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Seit Januar 2017 präsentieren wir uns in neuen Räumlichkeiten

Trauerfeierlichkeiten und hauseigenes “Café der Erinnerung”

Ist das Bestattungshaus WEIHS richtig für Sie?

Wir haben Ihnen hier fünf Grundregeln zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, den für Sie richtigen Bestatter zu finden.

 

  • Informieren Sie sich rechtzeitig.
  • Warten Sie nicht bis zum konkreten Sterbefall, denn Trauer ist kein guter Ratgeber. Informieren Sie sich eingehend bei verschiedenen Bestattern über Leistungen und Preise. Diese Beratung sollte von jedem Bestatter grundsätzlich angeboten werden und selbstverständlich unverbindlich sein.

 

  • Verlangen Sie ein schriftliches Angebot
  • Ein faires Bestattungsunternehmen wird Ihnen auf Wunsch ein schriftliches Angebot unterbreiten, in dem alle Leistungen festgehalten werden. Das Angebot sollte natürlich immer unverbindlich sein. Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit, in Ruhe zu vergleichen.

 

  • Achten Sie auf Komplettpreise.
  • Bestattungskosten setzen sich aus vielen Einzelleistungen zusammen und werden nicht nur von einem möglicherweise günstigen Sargpreis bestimmt. Erst alle Leistungen (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Gebühren und Nebenkosten) ergeben ein Angebot, dass Ihnen einen Vergleich ermöglicht.

 

  • Legen Sie die Leistungen selbst fest die Sie wünschen.
  • Sie allein bestimmen welche Leistungen Sie wünschen und sollten sich dabei auf keinen Fall unter moralischen Druck setzen lassen. Wählen Sie, was Sie persönlich für angemessen halten und nicht, was Sie glauben was andere erwarten.

 

    Übrigens: Die Verwendung einer Schmuckurne ist keine Bedingung. Die vom Krematorium gelieferte Aschenkapsel reicht für die Beisetzung in der Erde aus.

 

  • Bleiben Sie beim Rat Außenstehender kritisch.
  • Im Trauerfall ist man für jeden Rat dankbar, besonders wenn er von Personen kommt, die durch ihren Beruf mit dem Tod zu tun haben. Prüfen Sie jedoch stets kritisch, ob Empfehlungen für Sie wirklich günstig sind.

    Als Bestattungspflichtiger haben Sie allein das Recht der freien Bestatterwahl.

    Übrigens: Das gilt auch, wenn der Verstorbene bereits von dritter Seite überführt wurde.

 

Treffen Sie Vorsorge!

Viele Bestattungsunternehmen bieten Ihnen die Möglichkeit eines Vorsorgevertrages, der Ihnen das beruhigende Gewissen verschafft zu Lebzeiten alles so organisiert zu haben, wie Sie es wünschen. Dieser Vertrag regelt alle Fragen zur Bestattungsart, Grabstelle, Trauerfeier etc. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Vorsorgeversicherung, die den Angehörigen im Trauerfall hilft, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Mit der Beachtung unserer Empfehlung vermeiden Sie mögliche Nachteile die Ihnen oder ihren Angehörigen entstehen könnten

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